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Sind die Grenzen des
ökumenischen Dialogs vorerst erreicht
Dr. Bernhard Felmberg (Dr.
Bernhard Felmberg ist Bundesgeschäftsführer beim Evangelischen
Arbeitskreis (EAK) der CDU/CSU)
Die offiziellen
Auseinandersetzungen über das Gemeinsame Papier zur Rechtfertigungslehre
(GE) sind gerade weitestgehend verstummt. Die Unterschriften vom
Reformationstag 1999 in Augsburg sind getrocknet. Die evangelischen und
katholischen Kirchenvertreter sind froh, einen wichtigen Schritt im
ökumenischen Dialog vollendet zu haben. Im Schlussdokument des
Lutherischen Weltbundes stand geschrieben, dass die beiden Partner ihre
Gespräche "als gleichberechtigte Partner (par cum pari) begonnen und
geführt hätten".
Nur in der wissenschaftlich
betriebenen evangelischen Theologie begegnet man hier und da Aufsätzen,
die das gemeinsam Verabschiedete problematisieren und hinterfragen und die
genannte Gleichberechtigung mit einem Fragezeichen versehen. Immer wieder
werden hier die "Fallstricke" und fragwürdigen Textstellen der Gemeinsamen
Erklärung sowie der "Gemeinsamen Offiziellen Feststellung" (GOF)
herausgestellt.
Konnte man annehmen, dass auch diese
Stellungnahmen im Laufe der Zeit verstummen würden, so kommt es jetzt
zurecht zu einer erneuten Diskussion darüber, ob nicht die
ökumenische Freude einen Grundkonsens in Fragen der Rechtfertigung
erreicht zu haben, durch die Ereignisse der letzten Wochen getrübt wurden.
Stolpersteine
Schon die Durchführung des
großen Jubiläumsablasses im "Heiligen Jahr" 2000 hatte bei einigen
protestantischen Vertretern die Frage aufkommen lassen, ob die
Durchführung dieses groß angelegten Ablasses dem Konsenspapier zur
Rechtfertigungslehre nicht widerspreche. Umso mehr werden diese Zweifel jetzt
geäußert, nachdem genau einen Tag nach der Vorstellung der
ökumenischen Studie "Communio Sanctorum. Die Kirche als Gemeinschaft der
Heiligen" Kardinal Ratzinger als Vorsitzender der Glaubenskongregation
offiziell verkündete, dass allein die Katholische Kirche die Kirche Jesu
Christi sei.
Die Studie "Communio Sanctorum" ist
das Ergebnis der Bilateralen Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und
der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
(VELKD).
Durch die neuen römischen
Verlautbarungen des Vorsitzenden der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger,
wird sowohl der ökumenischen Diskussion über den Kirchenbegriff, die
in diesem Papier geführt wird, der Boden entzogen als auch ein Schatten
auf das bisher Erreichte geworfen. Von Gleichberechtigung bzw. von
Gleichwertigkeit ist zwar in dem neuen Dialogpapier insofern die Rede als die
Verhandlungspartner sich gegenseitig als Kirche bezeichnen, allerdings ist
diese Lesart vor dem Hintergrund zu verstehen, den Kardinal Ratzinger lieferte.
Dies ist ein Schlag gegenüber
den ökumenisch gesinnten Theologen, die in zäher Arbeit mit dem
jeweiligen Partner um die Wahrheit ringen, um zu einer Einheit in
versöhnter Verschiedenheit zu gelangen. Es war ein frommer Wunsch der
lutherischen Vertreter zu glauben, dass die katholische Kirche aufgrund des
"Phänomens" Protestantismus Zugeständnisse in den theologischen
Feldern machen würde, die für sie als wesensbildend gelten.
Es wird deutlich, dass Rom nicht
gewillt ist, die Kirchen der Reformation als die Gemeinschaft der Heiligen
anzusehen, mit denen man sich auf gleicher Augenhöhe theologisch
auseinandersetzen möchte.
Es gibt nur eine wahre
Kirche
In den Augen der katholischen Kirche
fehlt dem Protestantismus das Eigentliche, die Apostolische Sukzession und
damit das richtige Amts- und Kirchenverständnis.
Das am 5. September
veröffentlichte 37seitige Papier Ratzingers, das die evangelische Kirche
sowie alle anderen nicht katholischen Kirchen in ihre Schranken verweist,
trägt den Titel: "Dominus Iesus". Es betont die Exklusivität Jesu,
aber es beschreibt darüber hinaus auch das Verhältnis der
katholischen Kirche zu den Kirchen der Reformation, wie es im 2. Vatikanischen
Konzil im Dekret Lumen Gentium 8 festgehalten wurde: "Diese Kirche (die Kirche
Christi), in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, ist
verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und von
den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird, auch wenn sich
außerhalb ihres Gefüges mehrere Elemente der Heiligung und der
Wahrheit finden, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische
Einheit hindrängen."
Der Text ist deutlich und
gültig. Kardinal Ratzinger hat diesen Text konservativ ohne die in ihm
angelegte ökumenische Möglichkeit ausgelegt. Für ihn sind die
protestantischen Kirchen "nicht Kirchen im eigentlichen Sinn", doch werden sie
als "kirchliche Gemeinschaften" bezeichnet, in denen schon aufgrund der Taufe
Wahrheiten enthalten sind.
Während in den 60er Jahren die
Inhalte des 2. Vatikanischen Konzils zurecht als ökumenischer Schritt
gewertet wurden - vorher gestand man den evangelischen Kirchen gar kein Recht
auf "Wahrheiten" zu - so sind heute die Formulierungen des 2. Vatikanischen
Konzils Grenzsteine, über die hinweg theologisch diskutiert werden kann,
die aber die katholische Kirche ihrerseits nicht gedenkt übertreten zu
können, denn das Ziel ist und bleibt, dass die anderen Kirchen mit ihrer
Wahrheit auf die katholische Einheit "hindrängen" sollen. Dieses
"hindrängen" scheint bei den lutherischen Verfassern des Dialogpapiers
"Communio Sanctorum" sehr ausgeprägt. Dies ist jedenfalls der Eindruck,
der einen durch das ganze Studienpapier begleitet.
Der Text "Communio Sanctorum" ist das
vorläufige Ergebnis einer 1987 aufgenommenen Arbeit, die sich den Fragen
stellte, die bei der vorangegangenen Studie der Arbeitsgruppe
"Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament" offengeblieben waren. Man hatte die
Veröffentlichung bewusst hinausgezögert, um nicht in die Debatte der
Rechtfertigungslehre zu geraten. Jetzt schien der Zeitpunkt geeignet, den neuen
Schritt zu wagen. Kardinal Ratzinger hat prompt geantwortet und Bischof Scheele
(Würzburg), dem Vorsitzenden der Ökumene-Kommission der Deutschen
Bischofskonferenz war es bei der Vorstellung des Dialogpapiers anzumerken, dass
er um das Kommende wusste. Es ist abzuwarten, inwieweit die Schrift jetzt zur
Kenntnis genommen wird.
Worum geht es in "Communio
Sanctorum"? Es werden die Themen besprochen, die man noch vor Jahren für
nicht verhandelbar gehalten hätte.
"Communio Sanctorum" im
Spannungsfeld
Als Beispiele seien das Papstamt, die
Heiligen- und Marienverehrung genannt. Grundsätzlich gewinnt man den
Eindruck als sei hier lutherisches Denken um der ökumenischen
Bemühung wegen auf Rom hin zentriert worden. Belegt werden kann dies an
einigen Beispielen.
Trotz aller Bedenken, die die
evangelisch-lutherische Seite gegenüber dem Petrusamt zu verbalisieren
sich in der Lage sieht, ist die ganze Thematik der "Kirchenleitung" auf das
"Petrusamt" ausgerichtet, als würde die Bibel und die
kirchengeschichtliche Entwicklung der ersten Jahrhunderte nur diese Form
kirchlicher Leitung kennen. So kann die evangelisch-lutherische Seite sagen
(Ziff. 191): "Die Bindung eines solchen universalen Petrusdienstes an den
Bischof von Rom legt sich für die abendländische Christenheit trotz
aller Belastungen aus historischen Gründen nahe." Dieser Satz wird
für viele lutherische Christen kaum nachzuvollziehen sein, geschweige denn
von Christen unierter und reformierter Kirchen getragen werden. In allem Ernst
wird für die Anerkennung des Petrusamtes die Abschaffung des
Jurisdiktionsprimates und der Unfehlbarkeit gefordert (Ziff. 198). Jurisdiktion
und Unfehlbarkeit aber sind unumkehrbarer Bestandteil der Macht des Papstes.
Wer sie in Frage stellt, stellt das Papstamt an sich in Frage. Was will man mit
solchen Sätzen erreichen? Soll Nähe um jeden Preis dokumentiert
werden? Sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, die doch keine
sind?
Heiligen und
Marienverehrung
Ebenso wie bei der Auseinandersetzung
um das Petrusamt, wagen sich die lutherischen Vertreter der Arbeitsgruppe sehr
weit vor, wenn von der Heiligen- und Marienverehrung die Rede ist. Zwar wird
betont, dass die Heiligenverehrung eine Form der Gottesverehrung ist, doch wird
mit keinem Wort seitens der Lutheraner erwähnt, dass nach lutherischer
Anthropologie der Mensch Gerechtfertigter und Sünder zugleich ist ("simul
iustus et peccator").
Nach Luthers Auffassung kann der
Mensch aufgrund seines Seins keine Verdienste erwerben, die ihn "heilig" werden
lassen. In der vergangenen und gegenwärtigen Ablasstheologie der
katholischen Kirche wird den Heiligen aber z.B. genau diese Möglichkeit
zugesprochen. Ihre überfließenden Verdienste ("merita superflua")
werden dem Kirchenschatz zugerechnet, der aus den Verdiensten Christi und der
Heiligen besteht. Indem die lutherischen Vertreter des Dialogpapiers diese
"Anwendung" der Heiligen theologisch nicht explizit ausgeschlossen bzw.
angesprochen haben, billigen sie eben den Heiligen mehr zu, als dass diese
durch Gott gerechtfertigte Menschen waren, die ein Leben im besonderen
Glaubenszeugnis führten und somit als Vorbild für die Gemeinschaft
der Heiligen dienen.
Auch einer sich
verselbständigenden Heiligenverehrung wird nicht genügend
biblisch-theologisch entgegnet. So wird geäußert: "Die
Heiligenverehrung weist alle Formen und Weisen menschlich-konkreter Liebe auf
und ist damit stets zeit- und kulturverhaftet. . . Deshalb kann ihre Form weder
für alle Christen verpflichtend gemacht, noch von partikularen Traditionen
aus grundsätzlich in Frage gestellt werden." Gerade aber diese
katholischen Traditionen waren es und sind es, die eine Heiligenverehrung in
Frage stellen, weil sie oft den Bezug zur Gottesverehrung nicht erkennen
lassen.
Wallfahrten nach Taizé und
Wittenberg?
Zu sehr gewollt wirkt der im
Dialogpapier aufgezeigte Vergleich (Ziff. 248) zwischen den Wallfahrten, als
Ausdruck der "menschlichen Erfahrung von Gottes Nähe an bestimmten Orten"
(Ziff. 248) und "Fahrten an Orte wie Taizé" und "zu Lutherstätten"
(Ziff.249). Sollte es wirklich in Vergessenheit geraten sein, dass die
großen Wallfahrtstätten mit ihren z.T. beträchtlichen
Reliquienschätzen Orte der Ablassverkündigung und Gewährung
waren und sind? Gerade das "Heilige Jahr" 2000 hat gezeigt, dass viele Menschen
sich durch Wallfahrten an diese Orte Erlass von Sündenstrafen erhoffen.
Nicht zuletzt ist über den großen Portalen der Wallfahrtskirchen
Roms deutlich zu lesen: "Indulgentia plenaria" (Vollkommener Ablass).
Wallfahrten werden von katholischen
Christen u.a. zu den Orten unternommen, an denen man sich körperliche
Heilung oder Nähe von speziellen Heiligen erwartet. "Evangelische Christen
pilgern jedoch gewöhnlich nicht zu Orten, die durch bestimmte Heilige und
deren Verehrung geprägt sind." (Ziff. 249) Dieser Satz ist notwendig,
zeigt aber auch, dass in diesem Fall von der "praxis pietatis" ausgegangen
wird. Die Argumentationsweise ist problematisch, denn selbst wenn Protestanten
das "Wallfahrten zu Heiligen" für sich entdecken würden, müsste
in Wort und Lehre darüber gesprochen werden, ob dies biblischem
Verständnis gemäß ist. Das "sola scriptura" gilt auch in diesen
Dingen. Außerdem hinkt der Vergleich mit Taizé und den
Lutherstätten gewaltig.
Nicht der Weg nach Taizé oder
Wittenberg ist entscheidend, sondern der Ort an sich. Keine Heilung und kein
Straferlass erwartet einen in Taizé, sondern eine ökumenische
(sic!) Gemeinschaft, die im Geist Jesu Christi das Wort Gottes einem nahe
bringt. Die genannten Orte erhalten für den evangelischen Christen ihre
Bedeutung durch die Verkündung des Wortes Gottes. Für Wittenberg gilt
ähnliches. Hier werden die eigenen konfessionellen Wurzeln gesucht, keine
Wallfahrt im katholischen Sinn durchgeführt.
Maria als Gestalt zwischen den
Kirchen
Als letztem Punkt der Studie wenden
sich die Verfasser Maria zu. Es wird ein Wandel in beiden Kirchen konstatiert,
der das Reden über Maria ermöglicht. Der Evangelische
Erwachsenen-Katechismus artikuliert: "Maria gehört in das Evangelium.
Maria ist nicht nur 'katholisch'; sie ist auch ,evangelisch'." (Ziff.259)
Allein die dogmengeschichtliche
Entwicklung, die die starke Verehrung Mariens als "Repräsentantin des
neuen Bundes" nach sich gezogen hat, verstellte den Blick auf eine
Persönlichkeit der Bibel. War es im 16. Jahrhundert vor allem ein
übertriebener Marienkult, den Luther verurteilte, so sind es heute vor
allem die Dogmen der "Unbefleckten Empfängnis" (1854) und der "Assumptio
Mariae" (1950), die einen Dialog in dieser Frage belasten.
Auch wenn in "Communio Sanctorum"
betont wird, dass diese Dogmen der Verehrung Gottes dienen, darf die
lutherische Kirche sich auf einen solchen Argumentationspfad nicht einlassen,
da letztlich alles und jedes mit der Verehrung Gottes erklärt werden kann.
Vielmehr muss herausgearbeitet werden, dass Maria als von Gott Erwählte
und als "Gottesgebärerin" durch ihre anthropologische Verhaftung nicht
"entrückt" ist und trotzdem zurecht eine zentrale Bedeutung in der
Heilsgeschichte hat. Dies ist biblisch, das andere ist traditionelle Ausformung
religiöser Empfindungen. Die biblische Dimension muss in diesen
Gesprächen von lutherischer Seite immer wieder deutlich hervorgehoben
werden.
Ein Luthertum, das der Tradition
unter Vernachlässigung des biblischen Zeugnisses das Wort redet, ist in
Gefahr, zu einer Einheit mit der katholischen Kirche hinzudrängen - zu
einer Einheit, die allerdings nicht den Begriff der versöhnten
Verschiedenheit kennt. Ein anderer Weg als den der Rückkehr unter
Anerkennung des katholischen Amts- und Kirchenverständnisses ist aber nach
der Erklärung der römischen Glaubenskongregation "Dominus Iesus"
bisher nicht möglich.
Reformationstag
2000
Gerade angesichts der vielen
Schritte, die seitens der evangelischen Kirchen zumal in der
Rechtfertigungslehre in den letzten Jahren im Gespräch auf die katholische
Kirche unternommen wurden, muss jetzt deutlich bekannt werden, dass das
ökumenische theologische Gespräch durch die Ausführungen von
Kardinal Ratzinger belastet wurde. Eine ökumenische Besinnungspause
seitens der evangelischen Kirche in Deutschland täte jetzt Not. Es hilft
meines Erachtens nicht weiter, den emotionalen Schaden, der verursacht wurde
als nicht gegeben zu betrachten. Auf allen Ebenen der evangelischen Kirche hat
die Aussage Ratzingers Spuren des Unverständnisses und des Ärgers
hinterlassen. Es muss daher nicht immer gleich mit einer trotzigen "dennoch
Ökumene" geantwortet werden. Dies kommt - das ist gewiss - sowieso!
Ein Fortfahren der Gespräche
ohne das gleichzeitige Mitdenken des durch Ratzinger geäußerten,
hieße sich weiterhin über die reelle Situation der Ökumene zu
täuschen. Eine Ökumene, die "unten" funktioniert, getragen vom Geist
der Gemeinsamkeit, darf sich nicht von dem abkoppeln, was Gesprächsstand
ist. Wäre dies der Fall, hätte dies fatale Folgen für beide
Kirchen.
Die Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit
zwischen Gesprächspartnern gebietet es, auch in einem fortgeschrittenen
Annäherungsprozess einmal Abstandnehmen zu können, um wieder den
rechten Blick auf das Geschehene zu bekommen. Erst dann wird wieder eine
sinnvolle Annäherung im theologisch-ökumenischen Dialog gestaltet
werden können.
Durch die Äußerungen
vieler hochrangiger Katholiken ist deutlich geworden, dass das ökumenische
Miteinander in Deutschland durch die Aussagen Roms nicht nachhaltig
gestört werden muss. Dies ist zu hoffen! Es gilt dennoch die Feststellung,
dass Partner in einem Dialog gleichberechtigt sein sollten. Dazu aber muss sich
auch Rom bewegen!
Der Präsident des Lutherischen
Kirchenamtes der VELKD, Friedrich Scharbau (Hannover) brachte es in der
Präsentation des Dialogpapiers "Communio Sanctorum" auf den Punkt als er
sagte, dass erst dann "ein ökumenischer Durchbruch" erreicht sei, wenn die
katholische Kirche akzeptiere, dass die eine Kirche Jesu Christi in der
Geschichte immer nur in der Mehrzahl verschiedener Kirchen vorgekommen ist und
vorkommt. Diese Einsicht ist Rom noch nicht zuteil geworden!
Gerade im Blick auf das vergangene
Jahr gilt: Der Reformationstag 2000 wird anders als im letzten Jahr zu begehen
sein: Ohne protestantisches Pathos zwar, aber mit evangelischem
Selbstbewusstsein, dass es nicht nur Wahrheiten sind, die unsere Kirche zu
einer solchen machen, sondern die Wahrheit, die ungetrübt in Schrift und
reformatorischen Bekenntnis bekannt, gelehrt und gelebt wird.
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