Sind die Grenzen des ökumenischen Dialogs vorerst erreicht

Dr. Bernhard Felmberg
(Dr. Bernhard Felmberg ist Bundesgeschäftsführer beim Evangelischen Arbeitskreis (EAK) der CDU/CSU)

Die offiziellen Auseinandersetzungen über das Gemeinsame Papier zur Rechtfertigungslehre (GE) sind gerade weitestgehend verstummt. Die Unterschriften vom Reformationstag 1999 in Augsburg sind getrocknet. Die evangelischen und katholischen Kirchenvertreter sind froh, einen wichtigen Schritt im ökumenischen Dialog vollendet zu haben. Im Schlussdokument des Lutherischen Weltbundes stand geschrieben, dass die beiden Partner ihre Gespräche "als gleichberechtigte Partner (par cum pari) begonnen und geführt hätten".

Nur in der wissenschaftlich betriebenen evangelischen Theologie begegnet man hier und da Aufsätzen, die das gemeinsam Verabschiedete problematisieren und hinterfragen und die genannte Gleichberechtigung mit einem Fragezeichen versehen. Immer wieder werden hier die "Fallstricke" und fragwürdigen Textstellen der Gemeinsamen Erklärung sowie der "Gemeinsamen Offiziellen Feststellung" (GOF) herausgestellt.

Konnte man annehmen, dass auch diese Stellungnahmen im Laufe der Zeit verstummen würden, so kommt es jetzt zurecht zu einer erneuten Diskussion darüber, ob nicht die ökumenische Freude einen Grundkonsens in Fragen der Rechtfertigung erreicht zu haben, durch die Ereignisse der letzten Wochen getrübt wurden.

Stolpersteine

Schon die Durchführung des großen Jubiläumsablasses im "Heiligen Jahr" 2000 hatte bei einigen protestantischen Vertretern die Frage aufkommen lassen, ob die Durchführung dieses groß angelegten Ablasses dem Konsenspapier zur Rechtfertigungslehre nicht widerspreche. Umso mehr werden diese Zweifel jetzt geäußert, nachdem genau einen Tag nach der Vorstellung der ökumenischen Studie "Communio Sanctorum. Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen" Kardinal Ratzinger als Vorsitzender der Glaubenskongregation offiziell verkündete, dass allein die Katholische Kirche die Kirche Jesu Christi sei.

Die Studie "Communio Sanctorum" ist das Ergebnis der Bilateralen Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).

Durch die neuen römischen Verlautbarungen des Vorsitzenden der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger, wird sowohl der ökumenischen Diskussion über den Kirchenbegriff, die in diesem Papier geführt wird, der Boden entzogen als auch ein Schatten auf das bisher Erreichte geworfen. Von Gleichberechtigung bzw. von Gleichwertigkeit ist zwar in dem neuen Dialogpapier insofern die Rede als die Verhandlungspartner sich gegenseitig als Kirche bezeichnen, allerdings ist diese Lesart vor dem Hintergrund zu verstehen, den Kardinal Ratzinger lieferte.

Dies ist ein Schlag gegenüber den ökumenisch gesinnten Theologen, die in zäher Arbeit mit dem jeweiligen Partner um die Wahrheit ringen, um zu einer Einheit in versöhnter Verschiedenheit zu gelangen. Es war ein frommer Wunsch der lutherischen Vertreter zu glauben, dass die katholische Kirche aufgrund des "Phänomens" Protestantismus Zugeständnisse in den theologischen Feldern machen würde, die für sie als wesensbildend gelten.

Es wird deutlich, dass Rom nicht gewillt ist, die Kirchen der Reformation als die Gemeinschaft der Heiligen anzusehen, mit denen man sich auf gleicher Augenhöhe theologisch auseinandersetzen möchte.

Es gibt nur eine wahre Kirche

In den Augen der katholischen Kirche fehlt dem Protestantismus das Eigentliche, die Apostolische Sukzession und damit das richtige Amts- und Kirchenverständnis.

Das am 5. September veröffentlichte 37seitige Papier Ratzingers, das die evangelische Kirche sowie alle anderen nicht katholischen Kirchen in ihre Schranken verweist, trägt den Titel: "Dominus Iesus". Es betont die Exklusivität Jesu, aber es beschreibt darüber hinaus auch das Verhältnis der katholischen Kirche zu den Kirchen der Reformation, wie es im 2. Vatikanischen Konzil im Dekret Lumen Gentium 8 festgehalten wurde: "Diese Kirche (die Kirche Christi), in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird, auch wenn sich außerhalb ihres Gefüges mehrere Elemente der Heiligung und der Wahrheit finden, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen."

Der Text ist deutlich und gültig. Kardinal Ratzinger hat diesen Text konservativ ohne die in ihm angelegte ökumenische Möglichkeit ausgelegt. Für ihn sind die protestantischen Kirchen "nicht Kirchen im eigentlichen Sinn", doch werden sie als "kirchliche Gemeinschaften" bezeichnet, in denen schon aufgrund der Taufe Wahrheiten enthalten sind.

Während in den 60er Jahren die Inhalte des 2. Vatikanischen Konzils zurecht als ökumenischer Schritt gewertet wurden - vorher gestand man den evangelischen Kirchen gar kein Recht auf "Wahrheiten" zu - so sind heute die Formulierungen des 2. Vatikanischen Konzils Grenzsteine, über die hinweg theologisch diskutiert werden kann, die aber die katholische Kirche ihrerseits nicht gedenkt übertreten zu können, denn das Ziel ist und bleibt, dass die anderen Kirchen mit ihrer Wahrheit auf die katholische Einheit "hindrängen" sollen. Dieses "hindrängen" scheint bei den lutherischen Verfassern des Dialogpapiers "Communio Sanctorum" sehr ausgeprägt. Dies ist jedenfalls der Eindruck, der einen durch das ganze Studienpapier begleitet.

Der Text "Communio Sanctorum" ist das vorläufige Ergebnis einer 1987 aufgenommenen Arbeit, die sich den Fragen stellte, die bei der vorangegangenen Studie der Arbeitsgruppe "Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament" offengeblieben waren. Man hatte die Veröffentlichung bewusst hinausgezögert, um nicht in die Debatte der Rechtfertigungslehre zu geraten. Jetzt schien der Zeitpunkt geeignet, den neuen Schritt zu wagen. Kardinal Ratzinger hat prompt geantwortet und Bischof Scheele (Würzburg), dem Vorsitzenden der Ökumene-Kommission der Deutschen Bischofskonferenz war es bei der Vorstellung des Dialogpapiers anzumerken, dass er um das Kommende wusste. Es ist abzuwarten, inwieweit die Schrift jetzt zur Kenntnis genommen wird.

Worum geht es in "Communio Sanctorum"? Es werden die Themen besprochen, die man noch vor Jahren für nicht verhandelbar gehalten hätte.

"Communio Sanctorum" im Spannungsfeld

Als Beispiele seien das Papstamt, die Heiligen- und Marienverehrung genannt. Grundsätzlich gewinnt man den Eindruck als sei hier lutherisches Denken um der ökumenischen Bemühung wegen auf Rom hin zentriert worden. Belegt werden kann dies an einigen Beispielen.

Trotz aller Bedenken, die die evangelisch-lutherische Seite gegenüber dem Petrusamt zu verbalisieren sich in der Lage sieht, ist die ganze Thematik der "Kirchenleitung" auf das "Petrusamt" ausgerichtet, als würde die Bibel und die kirchengeschichtliche Entwicklung der ersten Jahrhunderte nur diese Form kirchlicher Leitung kennen. So kann die evangelisch-lutherische Seite sagen (Ziff. 191): "Die Bindung eines solchen universalen Petrusdienstes an den Bischof von Rom legt sich für die abendländische Christenheit trotz aller Belastungen aus historischen Gründen nahe." Dieser Satz wird für viele lutherische Christen kaum nachzuvollziehen sein, geschweige denn von Christen unierter und reformierter Kirchen getragen werden. In allem Ernst wird für die Anerkennung des Petrusamtes die Abschaffung des Jurisdiktionsprimates und der Unfehlbarkeit gefordert (Ziff. 198). Jurisdiktion und Unfehlbarkeit aber sind unumkehrbarer Bestandteil der Macht des Papstes. Wer sie in Frage stellt, stellt das Papstamt an sich in Frage. Was will man mit solchen Sätzen erreichen? Soll Nähe um jeden Preis dokumentiert werden? Sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, die doch keine sind?

Heiligen und Marienverehrung

Ebenso wie bei der Auseinandersetzung um das Petrusamt, wagen sich die lutherischen Vertreter der Arbeitsgruppe sehr weit vor, wenn von der Heiligen- und Marienverehrung die Rede ist. Zwar wird betont, dass die Heiligenverehrung eine Form der Gottesverehrung ist, doch wird mit keinem Wort seitens der Lutheraner erwähnt, dass nach lutherischer Anthropologie der Mensch Gerechtfertigter und Sünder zugleich ist ("simul iustus et peccator").

Nach Luthers Auffassung kann der Mensch aufgrund seines Seins keine Verdienste erwerben, die ihn "heilig" werden lassen. In der vergangenen und gegenwärtigen Ablasstheologie der katholischen Kirche wird den Heiligen aber z.B. genau diese Möglichkeit zugesprochen. Ihre überfließenden Verdienste ("merita superflua") werden dem Kirchenschatz zugerechnet, der aus den Verdiensten Christi und der Heiligen besteht. Indem die lutherischen Vertreter des Dialogpapiers diese "Anwendung" der Heiligen theologisch nicht explizit ausgeschlossen bzw. angesprochen haben, billigen sie eben den Heiligen mehr zu, als dass diese durch Gott gerechtfertigte Menschen waren, die ein Leben im besonderen Glaubenszeugnis führten und somit als Vorbild für die Gemeinschaft der Heiligen dienen.

Auch einer sich verselbständigenden Heiligenverehrung wird nicht genügend biblisch-theologisch entgegnet. So wird geäußert: "Die Heiligenverehrung weist alle Formen und Weisen menschlich-konkreter Liebe auf und ist damit stets zeit- und kulturverhaftet. . . Deshalb kann ihre Form weder für alle Christen verpflichtend gemacht, noch von partikularen Traditionen aus grundsätzlich in Frage gestellt werden." Gerade aber diese katholischen Traditionen waren es und sind es, die eine Heiligenverehrung in Frage stellen, weil sie oft den Bezug zur Gottesverehrung nicht erkennen lassen.

Wallfahrten nach Taizé und Wittenberg?

Zu sehr gewollt wirkt der im Dialogpapier aufgezeigte Vergleich (Ziff. 248) zwischen den Wallfahrten, als Ausdruck der "menschlichen Erfahrung von Gottes Nähe an bestimmten Orten" (Ziff. 248) und "Fahrten an Orte wie Taizé" und "zu Lutherstätten" (Ziff.249). Sollte es wirklich in Vergessenheit geraten sein, dass die großen Wallfahrtstätten mit ihren z.T. beträchtlichen Reliquienschätzen Orte der Ablassverkündigung und Gewährung waren und sind? Gerade das "Heilige Jahr" 2000 hat gezeigt, dass viele Menschen sich durch Wallfahrten an diese Orte Erlass von Sündenstrafen erhoffen. Nicht zuletzt ist über den großen Portalen der Wallfahrtskirchen Roms deutlich zu lesen: "Indulgentia plenaria" (Vollkommener Ablass).

Wallfahrten werden von katholischen Christen u.a. zu den Orten unternommen, an denen man sich körperliche Heilung oder Nähe von speziellen Heiligen erwartet. "Evangelische Christen pilgern jedoch gewöhnlich nicht zu Orten, die durch bestimmte Heilige und deren Verehrung geprägt sind." (Ziff. 249) Dieser Satz ist notwendig, zeigt aber auch, dass in diesem Fall von der "praxis pietatis" ausgegangen wird. Die Argumentationsweise ist problematisch, denn selbst wenn Protestanten das "Wallfahrten zu Heiligen" für sich entdecken würden, müsste in Wort und Lehre darüber gesprochen werden, ob dies biblischem Verständnis gemäß ist. Das "sola scriptura" gilt auch in diesen Dingen. Außerdem hinkt der Vergleich mit Taizé und den Lutherstätten gewaltig.

Nicht der Weg nach Taizé oder Wittenberg ist entscheidend, sondern der Ort an sich. Keine Heilung und kein Straferlass erwartet einen in Taizé, sondern eine ökumenische (sic!) Gemeinschaft, die im Geist Jesu Christi das Wort Gottes einem nahe bringt. Die genannten Orte erhalten für den evangelischen Christen ihre Bedeutung durch die Verkündung des Wortes Gottes. Für Wittenberg gilt ähnliches. Hier werden die eigenen konfessionellen Wurzeln gesucht, keine Wallfahrt im katholischen Sinn durchgeführt.

Maria als Gestalt zwischen den Kirchen

Als letztem Punkt der Studie wenden sich die Verfasser Maria zu. Es wird ein Wandel in beiden Kirchen konstatiert, der das Reden über Maria ermöglicht. Der Evangelische Erwachsenen-Katechismus artikuliert: "Maria gehört in das Evangelium. Maria ist nicht nur 'katholisch'; sie ist auch ,evangelisch'." (Ziff.259)

Allein die dogmengeschichtliche Entwicklung, die die starke Verehrung Mariens als "Repräsentantin des neuen Bundes" nach sich gezogen hat, verstellte den Blick auf eine Persönlichkeit der Bibel. War es im 16. Jahrhundert vor allem ein übertriebener Marienkult, den Luther verurteilte, so sind es heute vor allem die Dogmen der "Unbefleckten Empfängnis" (1854) und der "Assumptio Mariae" (1950), die einen Dialog in dieser Frage belasten.

Auch wenn in "Communio Sanctorum" betont wird, dass diese Dogmen der Verehrung Gottes dienen, darf die lutherische Kirche sich auf einen solchen Argumentationspfad nicht einlassen, da letztlich alles und jedes mit der Verehrung Gottes erklärt werden kann. Vielmehr muss herausgearbeitet werden, dass Maria als von Gott Erwählte und als "Gottesgebärerin" durch ihre anthropologische Verhaftung nicht "entrückt" ist und trotzdem zurecht eine zentrale Bedeutung in der Heilsgeschichte hat. Dies ist biblisch, das andere ist traditionelle Ausformung religiöser Empfindungen. Die biblische Dimension muss in diesen Gesprächen von lutherischer Seite immer wieder deutlich hervorgehoben werden.

Ein Luthertum, das der Tradition unter Vernachlässigung des biblischen Zeugnisses das Wort redet, ist in Gefahr, zu einer Einheit mit der katholischen Kirche hinzudrängen - zu einer Einheit, die allerdings nicht den Begriff der versöhnten Verschiedenheit kennt. Ein anderer Weg als den der Rückkehr unter Anerkennung des katholischen Amts- und Kirchenverständnisses ist aber nach der Erklärung der römischen Glaubenskongregation "Dominus Iesus" bisher nicht möglich.

Reformationstag 2000

Gerade angesichts der vielen Schritte, die seitens der evangelischen Kirchen zumal in der Rechtfertigungslehre in den letzten Jahren im Gespräch auf die katholische Kirche unternommen wurden, muss jetzt deutlich bekannt werden, dass das ökumenische theologische Gespräch durch die Ausführungen von Kardinal Ratzinger belastet wurde. Eine ökumenische Besinnungspause seitens der evangelischen Kirche in Deutschland täte jetzt Not. Es hilft meines Erachtens nicht weiter, den emotionalen Schaden, der verursacht wurde als nicht gegeben zu betrachten. Auf allen Ebenen der evangelischen Kirche hat die Aussage Ratzingers Spuren des Unverständnisses und des Ärgers hinterlassen. Es muss daher nicht immer gleich mit einer trotzigen "dennoch Ökumene" geantwortet werden. Dies kommt - das ist gewiss - sowieso!

Ein Fortfahren der Gespräche ohne das gleichzeitige Mitdenken des durch Ratzinger geäußerten, hieße sich weiterhin über die reelle Situation der Ökumene zu täuschen. Eine Ökumene, die "unten" funktioniert, getragen vom Geist der Gemeinsamkeit, darf sich nicht von dem abkoppeln, was Gesprächsstand ist. Wäre dies der Fall, hätte dies fatale Folgen für beide Kirchen.

Die Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit zwischen Gesprächspartnern gebietet es, auch in einem fortgeschrittenen Annäherungsprozess einmal Abstandnehmen zu können, um wieder den rechten Blick auf das Geschehene zu bekommen. Erst dann wird wieder eine sinnvolle Annäherung im theologisch-ökumenischen Dialog gestaltet werden können.

Durch die Äußerungen vieler hochrangiger Katholiken ist deutlich geworden, dass das ökumenische Miteinander in Deutschland durch die Aussagen Roms nicht nachhaltig gestört werden muss. Dies ist zu hoffen! Es gilt dennoch die Feststellung, dass Partner in einem Dialog gleichberechtigt sein sollten. Dazu aber muss sich auch Rom bewegen!

Der Präsident des Lutherischen Kirchenamtes der VELKD, Friedrich Scharbau (Hannover) brachte es in der Präsentation des Dialogpapiers "Communio Sanctorum" auf den Punkt als er sagte, dass erst dann "ein ökumenischer Durchbruch" erreicht sei, wenn die katholische Kirche akzeptiere, dass die eine Kirche Jesu Christi in der Geschichte immer nur in der Mehrzahl verschiedener Kirchen vorgekommen ist und vorkommt. Diese Einsicht ist Rom noch nicht zuteil geworden!

Gerade im Blick auf das vergangene Jahr gilt: Der Reformationstag 2000 wird anders als im letzten Jahr zu begehen sein: Ohne protestantisches Pathos zwar, aber mit evangelischem Selbstbewusstsein, dass es nicht nur Wahrheiten sind, die unsere Kirche zu einer solchen machen, sondern die Wahrheit, die ungetrübt in Schrift und reformatorischen Bekenntnis bekannt, gelehrt und gelebt wird.

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